Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite 3.2. Betriebsausgaben
Rückseite

Die Ausgaben, die bei den Gewinneinkünften zu berücksichtigen sind, nennt man Betriebsausgaben. Dazu heißt es in §4 Abs.4 EStG:

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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