Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
3.2.
Betriebsausgaben
Rückseite
Die Ausgaben, die bei den Gewinneinkünften zu berücksichtigen sind, nennt man Betriebsausgaben. Dazu heißt es in §4 Abs.4 EStG:
Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.