Einkommensteuer (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)
Vorderseite
Zerlegung
Rückseite
§ 28 GewStG
Betriebsstätten in mehreren Gemeinden = Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
Zerlegung steht in 29-31 GewStG:
- nach Arbeitslöhnen 29 (1) Nr 1 GewStG
- Arbeitslöhne auf 1.000 abrunden 29 (3) GewStG
- bei EU oder PersG + 25.000 Mitunternehmerlohn
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.