Einkommensteuer (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite Anrechnung GewSt
Rückseite

§ 35 EStG

Doppelbelastung mit ESt und GewSt soll vermieden werden, ist keine echte Anrechnung sondern eine Ermäßigung der ESt

Ausgangsgrösse 35 (1) EStG:

tarifliche ESt - anzurechnende ausl Steuern nach 34c (1) EStG = geminderte tarifliche ESt iSd 35 (1) estg

Ermäßigungsbetrag ist das 3,8 fache des GewSt-Messbetrags, aber Ermäßigungshöchstbetrag (nur wenn positive Einkünfte vorliegen, keine Verluste)

BSP:

A hat 15 EStG: 200.000, Verlust VuV: 60.000, 19 EStG: 400.000

= 540.000 SdE

Aber Höchstbetrag: 200.000/600.000 x geminderte tarifliche ESt

BESONDERHEIT bei MU:

1. Ermittlung GewSt-Messbetrag auf Ebene der Gesellschaft

2. Ermittlung des anteiligen GewSt-Messbetrag je Mitunternehmer

3. Ermittlung Anrechnung und Höchstbetrag auf Ebene Ges'ter

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.