Einkommensteuer (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)

Vorderseite Gewerbeverluste
Rückseite

§ 10a GewStG, R 10a.1 GewStR

Gewinn/Verlust nach EStG/KStG

+\- Hinzurechnungen/Kürzungen

= Gewerbeverlust

WICHTIG:

- maßgebender Gewerbeertrag wird gekürzt um gewstl VVs

- vortragsfähige Fehlbeträge sind gesonder festzustellen, 10a S.6 GewStG

- Unternehmensidentität und Unternehmeridentität

- KEIN Verlustrücktrag, nur Vortrag, 10a S.1 und 2 GewStG

- 8c KStG ist anzuwenden, wenn zB oben eine KapG ist und ein 8c Fall dort passiert und darunter hängen als TUs PersG die auch VVs haben fällt deren Verlust auch mit weg, anteilig der Beteiligung, 10a S.10 HS 2 GewStG

- Bsp eine GmbH hat gewstl VV und verkauft eine 100%-Beteiligung einer KG mit einem 16er Gewinn, dann wird der Gewinn nach 7 Satz 2 GewStG bei KG versteuert und geht dann in den 7 GewStG-Gewinn der GmbH und wird da wieder gekürzt nach 9 Nr 2 GewStG, daher keine Verrechnung mit VV möglich

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.