Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, Bsp. UN (Österr.) erbringt s.L an inländischen UN
Rückseite
§ 13b UStG, in diesem Fall (1)
- Ort nach 3a Abs 2 beim inländischen Empfänger, daher stb und stpfl
- BMG schon 13b im Hinterkopf haben und Nettorechnung vom österr. UN
- Steuer nach 12 (1) normal 19%
- da der österr. UN im übr. Mitgl. ansässig ist, 13b (7) UStG und wg 3a (2) ist es hier 13b (1), steuerentstehung mit Leistungsausführung
- Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger (inländische UN) nach 13b (5) UStG
- Rechnungserteilung nach 14 (7) UStG nach den österr. Vorschriften, Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.