Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, Bsp. UN (Österr.) erbringt s.L an inländischen UN
Rückseite

§ 13b UStG, in diesem Fall (1)

- Ort nach 3a Abs 2 beim inländischen Empfänger, daher stb und stpfl

- BMG schon 13b im Hinterkopf haben und Nettorechnung vom österr. UN

- Steuer nach 12 (1) normal 19%

- da der österr. UN im übr. Mitgl. ansässig ist, 13b (7) UStG und wg 3a (2) ist es hier 13b (1), steuerentstehung mit Leistungsausführung

- Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger (inländische UN) nach 13b (5) UStG

- Rechnungserteilung nach 14 (7) UStG nach den österr. Vorschriften, Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis

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