Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

Vorderseite Vertragsverletzungsverfahren (Art 258 – 260 AEUV)
Rückseite

- Zuständigkeit des EuGH

- Aktive Klagslegitimation:

o Kommission

o MS

- Gegen unionsrechtswidrige Handlung/Unterlassung des MS

Feststellung einer Vertragsverletzung

- Mehrgliedriges Verfahren

o Vorverfahren (wenn Kommission klagt)

§ Mahnschreiben der Kommission

§ Äußerung des MS binnen Frist

§ keine/unbefriedigende Äußerung: Kommission begründet in Stellungnahme, worin sie den Unionsverstoß sieht und Aufforderung zur Beseitigung

o Hauptverfahren (erstes Aufsichtsverfahren)

§ Gerichtliches Verfahren

§ endet mit einem Feststellungsurteil und Beseitigungspflicht

o uU zweites Aufsichtsvefahren

§ Verhängung eines Pauschalbetrages und (oder) Zwangsgeld

o natP, jurP müssen bei der Kommission die Klage anregen, sie können nicht selbst die Klage erheben

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