Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)
- Zuständigkeit des EuGH
- Aktive Klagslegitimation:
o Kommission
o MS
- Gegen unionsrechtswidrige Handlung/Unterlassung des MS
Feststellung einer Vertragsverletzung
- Mehrgliedriges Verfahren
o Vorverfahren (wenn Kommission klagt)
§ Mahnschreiben der Kommission
§ Äußerung des MS binnen Frist
§ keine/unbefriedigende Äußerung: Kommission begründet in Stellungnahme, worin sie den Unionsverstoß sieht und Aufforderung zur Beseitigung
o Hauptverfahren (erstes Aufsichtsverfahren)
§ Gerichtliches Verfahren
§ endet mit einem Feststellungsurteil und Beseitigungspflicht
o uU zweites Aufsichtsvefahren
§ Verhängung eines Pauschalbetrages und (oder) Zwangsgeld
o natP, jurP müssen bei der Kommission die Klage anregen, sie können nicht selbst die Klage erheben
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