Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

Vorderseite Vorabentscheidungsverfahren (Art 267 AEUV)
Rückseite - Zuständigkeit des EuGH - Nationales Verfahren wird unterbrochen und die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt - Rechtsfrage muss o nach Auffassung des nationalen Gerichts entscheidungserheblich sein o die Auslegung und/oder Gültigkeit des Unionsrechts betreffen - fakultative Vorlage: o jedes unterinstanzliche Gericht o Ausnahme nach Foto Frost-Formel: Sekundärrecht soll wegen vermutetem Verstoß gegen höherrangiges Unionsrecht unangewendet bleiben - Obligatorische Vorlage: o jedes letztinstanzliche Gericht o Ausnahme: Der EuGH hat die Frage bereits beantwortet oder Die richtige Anwendung des EU-Rechts ist offenkundig

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