Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)
Vorderseite
Vorabentscheidungsverfahren (Art 267 AEUV)
Rückseite
- Zuständigkeit des EuGH
- Nationales Verfahren wird unterbrochen und die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt
- Rechtsfrage muss
o nach Auffassung des nationalen Gerichts entscheidungserheblich sein
o die Auslegung und/oder Gültigkeit des Unionsrechts betreffen
- fakultative Vorlage:
o jedes unterinstanzliche Gericht
o Ausnahme nach Foto Frost-Formel:
Sekundärrecht soll wegen vermutetem Verstoß gegen höherrangiges Unionsrecht unangewendet bleiben
- Obligatorische Vorlage:
o jedes letztinstanzliche Gericht
o Ausnahme:
Der EuGH hat die Frage bereits beantwortet oder
Die richtige Anwendung des EU-Rechts ist offenkundig
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