Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

Vorderseite Ausfuhrbeschränkungen
Rückseite

Ausfuhrbeschränkungen:

Darunter fallen vollständige Ausfuhrverbote, sowie jede Form der quantitativen Begrenzung der Warenausfuhr in Form von Kontingenten, also nach ihrer Menge, ihrem Wert oder dem Ausfuhrzeitraum, als mengenmäßige Beschränkung zu qualifizieren.

Maßnahme gleicher Wirkung:

Der EuGH subsumiert jedoch darunter nur Maßnahmen, welche die Ausführströme in spezifischer Weise beschränken.

Die Ausfuhrregelungen beziehen sich ausschließlich auf inländische Waren.

Rechtfertigung:

Geschriebene RFG

Ob Maßnahmen auch durch zwingende Erfordernisse im Allgemeininteresse gerechtfertigt werden können, ist str.

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