Jus (Fach) / StGB (Lektion)
Vorderseite
3, 8: doppelt bedingte Fahrlässigkeitshaftung
Rückseite
- Notwehrsituation -, weil zB ohne Angriff
- Putativnotwehr gem. § 8/S.1:
- Putativnotwehrsituation +, wenn A einem rw Angriff annimmt.
- Notwendigkeit der Puntaitvnotwehrhandlung? zB leichter Schub!
- gerechtfertigt (bzw. entschuldigt)
- § 8/S.2: doppelt bedingte Fahrlässigkeitshaftung
- 88+, wenn die irrtümliche Annahme d Notwehrsituation auf Fahrlässigkeit beruht.
- entscheident ist, wie ein vernünftiger Mensch im Zeitpunkt der Tat tun wird!
Diese Karteikarte wurde von vertreter2012 erstellt.