Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite 3, 8: doppelt bedingte Fahrlässigkeitshaftung
Rückseite
  • Notwehrsituation -, weil zB ohne Angriff
  • Putativnotwehr gem. § 8/S.1:
  • Putativnotwehrsituation +, wenn A einem rw Angriff annimmt.
  • Notwendigkeit der Puntaitvnotwehrhandlung? zB leichter Schub!
  • gerechtfertigt (bzw. entschuldigt)
  • § 8/S.2: doppelt bedingte Fahrlässigkeitshaftung
  • 88+, wenn die irrtümliche Annahme d Notwehrsituation auf Fahrlässigkeit beruht.
  • entscheident ist, wie ein vernünftiger Mensch im Zeitpunkt der Tat tun wird!

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