Jus (Fach) / StGB (Lektion)
Vorderseite
3/2 Notwehrexzess aus asthenischem Grund
Rückseite
- auf Schuldebene zu prüfen
- entschuldigt, wenn das notwendige Maß der Verteidigung überschritten wird. (Rache? nicht entschuldigt)
- wenn entschuldigt, dann entsprechende Fahrlässigkeit zu prüfen (zB § 88): Beruht die Überschreitung auf Fahrlässigkeit? (a: im SV gesagt? // b: wie wird ein durchschnittlich vernünftiger Mensch entscheiden? // c: Stellungnahme +/-)
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