Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite 3/2 Notwehrexzess aus asthenischem Grund
Rückseite
  1. auf Schuldebene zu prüfen
  2. entschuldigt, wenn das notwendige Maß der Verteidigung überschritten wird. (Rache? nicht entschuldigt)
  3. wenn entschuldigt, dann entsprechende Fahrlässigkeit zu prüfen (zB § 88): Beruht die Überschreitung auf Fahrlässigkeit? (a: im SV gesagt? // b: wie wird ein durchschnittlich vernünftiger Mensch entscheiden? // c: Stellungnahme +/-)

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