Jus (Fach) / StGB (Lektion)

Vorderseite Risikozusammenhang
Rückseite
  1. § 80 Fahrlässige Tötung (Durchbruch des Risikozusammenhangs durch das zwischen nachfolgende Unterlassen der Hilferleistung? NEIN)
  2. § 80: Durchbruch des Risikozusammenhangs durch das Fehlverhalten des Artzes, wenn ein solcher Fehler kaum einen anderen Arzt passiert wäre? (Ja, weil sich der Arzt grob sorgfahltswidrig verhält.)
  3. A fährt ungebremst bei Rot in die kreuzung ein, stößt erst zwei Querstraßen weiter mit einem Bus zusammen. (Es fehlt am Risikozusammenhang: Das Verbot, bei Rot in eine Kreuzung einzufahren, soll Unfälle gerade im Bereich der konkreten Kreuzung verhindern, nicht jedoch Unfälle, die sich zwei Querstraßen weiter ereignen.)

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