Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)

Vorderseite 198 Diversion: widerspreche die Diversion drei Grundsätzen des österreichischen Strafprozesses oder stünde zumindest in einem Spannungsverhältnis zum Legalitätsprinzip, zur Unschuldsvermutung, zum Anklagegrundsatz?
Rückseite
  • Legalitätsprinzip Art. 18 B-VG, Art. 6 EMRK: Verfolgungszwang/Gefahr unklare Verfahren/StA entscheidet frei (dagegen Verfahrensökonomische VSS ist ein geklärter SV, Division nur alternativ)
  • Unschuldsvermutung (Divesion nciht als Schuldeingeständnis)
  • Anklagegrundsatz Art.90/2, 83/2 B-VG: richterliche Stellung (StA entscheidet allein, aber weisungsgebunden)

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