Jus (Fach) / StPO u AT II (Lektion)
Vorderseite
Vikariieren
Rückseite
- 24/1 StGB: die Maßnahme vor der Strafe zu vollziehen (Prinzip des Vikariierens), wenn 21 u 22 +
- 23 ≠ Prinzip des Vikariienrens
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