Medizin (Fach) / Psychiatrie (Lektion)

Vorderseite §63 StGB, Inhalt
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Regelt die Unterbringung psychisch kranker Straftäter in einem Krankenhaus. Vorraussetzungen sind Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigket sowie eine fortbestehende Gefährlichkeit aufgrund der Erkrankung

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