Medizin (Fach) / Psychiatrie (Lektion)
Vorderseite
Geschäftsunfähigkeit, Vorraussetzungen
Rückseite
Vorliegen einer längerdauerernden psychischen KH, auf Grund derer der Betroffenen nicht zu einer freien Willensbildung fähig ist.
partielle GU: zB bei Eifersuchtswahn bezogen auf Fargen der Ehe (Scheidung) oder bei Querulantenwahn besteht Prozessunfähigkeit
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