Medizin (Fach) / Psychiatrie (Lektion)

Vorderseite PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten), Vorraussetzungen
Rückseite

Eine konrete und unmittelbare Eigen- oder Fremdgefährdung oder Gefährdung bedeutender Rechtsgüter Dritte, die auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist und nicht durch andere, weniger einschränkende Maßnahmen abgewendet werden kann.

Eine richterliche Genehmigung nach persönlciher Anhörung und Vorliegen eine ärztlichen Zeugnisses ist Vorraussetzung.

Aunahme: sofortige vorläufige Unterbringung bei akuter Gefahr durch eine Verwaltungsbehörde (je nach Bundesland, NRW: Ordnungsbehörde) auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses (nach persönlicher Untersuchung und Begründung, auf Grundlage eines Befundes frühestens vom Vortag). Das Amt muss unverzüglich beim Gericht eine Unterbringung beantragen. Richterliche Entscheidung muss bis zum Ablauf des Folgetages erfolgen.

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