Medizin (Fach) / Psychiatrie (Lektion)

Vorderseite Unterbringung nach Betreuuungsrecht, Vorraussetzungen
Rückseite

Betreuer muss beim Betreuungsgericht beantragen, Gericht holt ein Sachverständigengutachten ein.

Eine Unterbringung kann nur zum Wohl des Pat. (und nicht zum Wohl Dritter) erfolgen, wenn eine psychische KH besteht, aufgrund derer sich der Pat. in Gefahr befindet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt oder aufgrund der KH nicht die Notwendigkeit einer medizinischen Untersuchung oder Maßnahme einwilligen kann, die einer Unterbringung bedarf.

Der Betreuer muss den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" haben

Ist mit dem Aufschub der Unterbringung oder der unterbringungsähnlichen Maßnahmen eine Gefahr verbunden, dann ist sie auch außnahmsweise ohne Genehmigung möglich.

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