Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 3 128 (Lektion)

Vorderseite Werklieferung § 3 (4) UStG Formulierung
Rückseite

Der UN hat die Erstellung und den Einbau der Anlage übernommen und verwendet hierbei Stoffe, die er selbst beschafft und bei denen es sich nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handelt, es liegt eine Werklieferung gem. § 3 (4) S. 1 UStG vor. Die Anlage wird mit einem fremden Gegenstand verbunden.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.