Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 3 128 (Lektion)

Vorderseite Sonstige Leistung Rechtsanwalt übernimmt die Verteidigung eines niederländischen Privatmanns in einem Strafverfahren in 1. und in 2. Instanz. Beurteilung der Leistungen und Ort der Leistungen?
Rückseite

Der RA übernimmt die einheitliche Leistung der Strafverteidigung. Die 1. und 2. Instand sind jeweils gesonderte sonstige Leistungen.

Der Ort der Leistung wird nicht nach § 3a (4) S. 2 Nr. 3 UStG am Ort des Leistungsempfängers ausgeführt, da zwar an Privat aber nicht Drittland.

Der Ort der Leistung ist somit gem. § 3a (1) S. 1 UStG am Sitzort des Rechtsanwalts.

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