Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 3 128 (Lektion)

Vorderseite § 15a UStG Prüfschritte
Rückseite

1. Der Gegenstand wird nicht nur einmal zur Ausführung von Umsätzen verwendet, daher ist für jedes KJ. der Änderung der Verhältnisse eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, § 15a (1) UStG.

2. Die Berichtigung des VSt-Abzugs entfällt nicht gem. § 44 (1) UStDV, da die auf die AK entfallenen VSt 1.000€ übersteigt.

3. Der 10-jährige Berichtigungszeitraum beginnt Kauf bzw. Betriebsbereitschaft und endet nach 5 bzw. 10 Jahren, § 15a (1) S. 2 und (5) UStG sowie § 45 UStDV.

4. Änderung der Verhältnisse

5. Änderung in %

6. Berichtigungsbetrags zeitanteilig

7. Die Verhältnisse ändern sich um nicht wenig als 10% und um mehr als 1.000€, § 44 (2) UStDV

8. Die Berichtigung erfolgt gem. § 44 (4) S. 1 in der USt-Erkl., da nicht mehr als 6.000€.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.