Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 3 128 (Lektion)

Vorderseite § 25a Differenzbesteuerung Prüfschritte
Rückseite

1. Der UN handelt mit Gebrauchsgegenständen. Er ist somit Wiederverkäufer i.S.v. § 25a (1) Nr. 1 UStG.

2. Der Privatmann tätigt zwar eine Lieferung im Inland an den UN, jedoch nicht im Rahmen seines Untermehmens, da der Gegenstand PV ist. Es wird somit für die Lieferung keine USt geschuldet, § 25a (1) Nr. 2 Bst. a UStG.

3. Es handelt sich nicht um Gegenstände i.S.v. § 25a (1) Nr. 3 UStG.

(4. Gem. § 25a (7) Nr. 3 UStG ist § 3c nicht anwendbar.)

5. Die Lieferung ist somit steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt § 19%, § 25a (5) S. 1 i.V.m. § 12 (1) S. 1 UStG.

6. Ermittlung der BMG, § 25a (3) UStG: Marge/1,19

7. Die Ust ensteht mit Ablauf des VAZ, § 13 (1) Nr. 1 Bst. a S. 1 UStG.

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