Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 3 128 (Lektion)

Vorderseite Zu hoher Steuerbetrag ausgewiesen Folgen?
Rückseite

Der Steuerpflichtige hat in seiner Rechnung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen als er nach dem UStG für die Leistung schuldet.

Den zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrag schuldet er nach § 14c (1) S. 1 UStG.

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