Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 3 128 (Lektion)

Vorderseite Bauleistungen gem. § 13b UStG A beauftragt den Bauunternehmer B zur Errichtung eines Hotels, das er alleine nutzt. A tätigt mit seinem Unternehmen (Installation von Heizungsanlagen) ebenfalls Bauleistungen i.S.v. § 13b (2) Nr. 4 S. 1 UStG. USt-liche Beurteilung?
Rückseite

Der B erbringt Bauleistungen i.S.v. § 13b (2) Nr. 4 S. 1 UStG. Der A erbringt mit der Installation von Heizungsanlagen ebenfalls Bauleistungen i.S.v. § 13b (2) Nr. 4 S. 1 UStG.

Trotzdem liegt kein Fall der Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b (5) S. 2 UStG vor, denn A hat die an ihm erbrachte Bauleistung nicht selbst zur Erbringung einer handwerksbezogenen Leistung verwendet, sondern vielmehr für andere, eigene unternehmerische Zwecke (Hotel), vgl. A 13.b (1) S. 2 UStAE.

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