Umsatzsteuer (Fach) / Klausurauswertung 3 128 (Lektion)
Vorderseite
Beförderungsleistung
Der Frachtführer befördert den Gegenstand für einen anderen Unternehmer von Norwegen nach Deutschland.
USt-liche Beurteilung!
Rückseite
1. Es handelt sich um eine Beförderungsleistung gem. § 3 (9) S. 1 UStG.
2. § 3b (1) UStG ist nicht anwendbar, da es sich um eine Güterbeförderung für einen Unternehmer handelt.
3. Der Ort der Beförderungsleistung ist somit gem. § 3a (2) UStG am Sitz des Leistungsempfängers. Somit steuerbar, § 1 (1) Nr. 1 S. 1 UStG.
4. Aber steuerfrei gem. § 4 Nr. 3 Bst. a Doppelbst. aa USt (Grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständen, Ausfuhr). Unbeachtlich wäre, wenn die Nachweise gem. § 6 (4) UStG nicht erbracht sind und somit die Ausfuhr selbst steuerpflichtig wäre.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.