Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 5 243 (Lektion)
Vorderseite
Darlehen Angehörige
Rückseite
Darlehensverhältnisse unter Angerhörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn sie wie unter fremden Dritten vereinbart und durchgeführt werden.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.