Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 5 243 (Lektion)

Vorderseite Beherrschender Gesellschafter einer GbR hat Ehefrau angestellt Steuerliche Anerkennung des Anstellungsvertrages?
Rückseite

Für den beherrschenden Gesellschafter einer GbR gelten für die Anerkennung des Ehegattenarbeitsverhältnisses die Grundsätze wie bei einem Einzelunternehmen.

D.h. es muss Fremdüblichkeit vorliegen. Die jährliche Auszahlung des Arbeitslohns ist nicht fremdüblich.

Daher ist das Arbeitsverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen.

Die Beträge stellen Entnahmen des Gesellschafters dar.

Gewinnanteile i.S.d. § 18 (4) S. 2 i.V.m. § 15 (1) S. 1 Nr. 2 Hs. 1 EStG.

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