Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 5 243 (Lektion)
Vorderseite
Außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a (1) EStG
Höchstbetrag
Rückseite
1. Höchstbetrag 8.130€
2. Dieser erhöht sich um die Aufwendungen für die gesetzliche Basisversorgung
3. abzgl. der Eigenen Einkünfte der unterhaltenen Person, § 33a (1) S. 5 EStG
4. davon anrechnungsfrei gem. § 33a (1) S. 5 EStG sind 624€
5. der Höchstbetrag wird um die eigenen Einkünfte gekürzt
6. Vergleich Aufwendungen mit gekürztem Höchstbetrag, max. Höchstbetrag abzugsfähig
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.