Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 5 243 (Lektion)

Vorderseite Außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a (1) EStG Höchstbetrag
Rückseite

1. Höchstbetrag 8.130€

2. Dieser erhöht sich um die Aufwendungen für die gesetzliche Basisversorgung

3. abzgl. der Eigenen Einkünfte der unterhaltenen Person, § 33a (1) S. 5 EStG

4. davon anrechnungsfrei gem. § 33a (1) S. 5 EStG sind 624€

5. der Höchstbetrag wird um die eigenen Einkünfte gekürzt

6. Vergleich Aufwendungen mit gekürztem Höchstbetrag, max. Höchstbetrag abzugsfähig

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