Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Leistungsstörungen a) Ausfall einer Kaufpreisrate/Zeitrente (z.B. durch Insolvenz) b) vorzeitiges Versterben bei Leibrenten
Rückseite

a) Bei Ausfall einer Kaufpreisrate ist der Veräußerungspreis gem. § 175 (1) S. 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) zu korrigieren, H 16.10 "Nachträgliche Änderungen" 7.Spiegelstrich

b) Beim vorzeitigen versterben ist keine Korrektur vorzunehmen.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.