Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Leistungsstörungen
a) Ausfall einer Kaufpreisrate/Zeitrente (z.B. durch Insolvenz)
b) vorzeitiges Versterben bei Leibrenten
Rückseite
a) Bei Ausfall einer Kaufpreisrate ist der Veräußerungspreis gem. § 175 (1) S. 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) zu korrigieren, H 16.10 "Nachträgliche Änderungen" 7.Spiegelstrich
b) Beim vorzeitigen versterben ist keine Korrektur vorzunehmen.
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.