Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)
Vorderseite
Veräußerung gem. § 17 gegen Rente oder Kaufpreisrate
Rückseite
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind,
1. Laufzeit > 10 Jahre
2. Versorgungscharakter
kann das Besteuerungswahlrecht gem. R 16 (11) wahrgenommen werden. Vgl. R 17 (7).
Sofortbesteuerung: Veräußerungsgewinn gem. § 17 (2), TEV § 3 Nr. 40 S. 1 Bst. c) i.V.m. § 3c (2), Ertragsanteil der Leibrente sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Bst. a) Doppelbst. bb)
Zuflussbesteuerung: Zinsanteil § 22 Nr. 1 S. 3 Bst. a) Doppelbst. bb), Ansatz bei Zufluss nach Ertragstabelle gem. § 22, Tilgungsanteil ist nach Verrechung mit KapKto als nachträgliche Einnahme gem. § 17 i.V.m § 24 Nr. 2 zu versteuern; nur darauf ist TEV gem. § 3 Nr. 40 S. 1 Bst. c und § 3c (2) anzuwenden
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.