Einkommensteuer (Fach) / Betriebsveräußerung (Lektion)

Vorderseite Veräußerung gem. § 17 gegen Rente oder Kaufpreisrate
Rückseite

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind,

1. Laufzeit > 10 Jahre

2. Versorgungscharakter

kann das Besteuerungswahlrecht gem. R 16 (11) wahrgenommen werden. Vgl. R 17 (7).

Sofortbesteuerung: Veräußerungsgewinn gem. § 17 (2), TEV § 3 Nr. 40 S. 1 Bst. c) i.V.m. § 3c (2), Ertragsanteil der Leibrente sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Bst. a) Doppelbst. bb)

Zuflussbesteuerung: Zinsanteil § 22 Nr. 1 S. 3 Bst. a) Doppelbst. bb), Ansatz bei Zufluss nach Ertragstabelle gem. § 22, Tilgungsanteil ist nach Verrechung mit KapKto als nachträgliche Einnahme gem. § 17 i.V.m § 24 Nr. 2 zu versteuern; nur darauf ist TEV gem. § 3 Nr. 40 S. 1 Bst. c und § 3c (2) anzuwenden

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