Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Erkennbarkeit
Rückseite
Liegt vor, wenn für den Schuldner bei Vertragsabschluss sein Vetrages- und Haftungsrisiko überschaubar, kalkulierbar und ggf. versicherbar ist
Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.
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