Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite Schutzbedürftigkeit
Rückseite

Beinhaltet, dass nach den Geboten von Treu und Glauben ein Bedürfnis besteht, einen am Vertrag nicht unmittelbar Beteiligten in dessen Schutzbereich einzubeziehen, weil er andernfalls nicht ausreichend gegen Schädigungen durch einen der Vertragspartner geschützt wäre

Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.