Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Schutzbedürftigkeit
Rückseite
Beinhaltet, dass nach den Geboten von Treu und Glauben ein Bedürfnis besteht, einen am Vertrag nicht unmittelbar Beteiligten in dessen Schutzbereich einzubeziehen, weil er andernfalls nicht ausreichend gegen Schädigungen durch einen der Vertragspartner geschützt wäre
Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.
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