Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Vertrag mit Schutzwirkung
Rückseite
Beim vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wird der Dritte derart in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen, dass er bei einer Verletzung der auch ihm gegenüber bestehenden Sorgfalts- und Obhutspflichten vertragliche Schadensersatz-Ansprüche geltend machen kann
Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.
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