Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Vertrag mit Schutzwirkung
Rückseite

Beim vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wird der Dritte derart in den Schutzbereich eines Vertrages einbezogen, dass er bei einer Verletzung der auch ihm gegenüber bestehenden Sorgfalts- und Obhutspflichten vertragliche Schadensersatz-Ansprüche geltend machen kann

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