Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Gläubigerverzug
Rückseite
Erfüllung des Schuldverhältnisses wird dadurch verzögert, dass der Gläubiger die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt oder eine seinerseits zur Erfüllung erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt
Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: