Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Vorübergehende Unmöglichkeit
Rückseite
Ist gegeben, wenn zwar ein Hindernis des Erbrungung der Leistung entgegensteht, jedoch damit zu rechnen ist, dass es später wieder wegfällt
Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: