Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)
Vorderseite
Wann ist eine Abfindung von Betriebsrentenanwartschaften möglich und wann nicht?
Rückseite
Eine Abfindung von Betriebsrentenanwartschaften ist
a) möglich
- während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
- auch bei einseitigem Verlangen des AG, außer AN hat sein Recht auf Übertragung ausgeübt
b) nicht möglich
- wenn AN ausscheidet und seine Anwartschaft unverfallbar war, es sei denn
aa) die Anwartschaft ist sehr gering (1% mtl. Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) oder
bb) bei Direktversicherung und Pensionskassen, wenn
- Anspruch max. drei Monate nach Ausscheiden geltend gemacht
- Bezugsrecht des AN ist unwiderruflich
- keine Abtretung, Beleihung, Beitragsrückstände
- Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistungen eingesetzt
Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.
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