Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Wann ist eine Abfindung von Betriebsrentenanwartschaften möglich und wann nicht?
Rückseite

Eine Abfindung von Betriebsrentenanwartschaften ist

a) möglich

- während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

- auch bei einseitigem Verlangen des AG, außer AN hat sein Recht auf Übertragung ausgeübt

b) nicht möglich

- wenn AN ausscheidet und seine Anwartschaft unverfallbar war, es sei denn

aa) die Anwartschaft ist sehr gering (1% mtl. Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) oder

bb) bei Direktversicherung und Pensionskassen, wenn

- Anspruch max. drei Monate nach Ausscheiden geltend gemacht

- Bezugsrecht des AN ist unwiderruflich

- keine Abtretung, Beleihung, Beitragsrückstände

- Überschussanteile nur zur Verbesserung der Leistungen eingesetzt

Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.