Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Welches zusätzliche einseitige Übertragungsrecht hat der AN bei Neuzusagen ab dem 01.01.2005?
Rückseite

Für den AN mit Neuzusage ab dem 01.01.2005 besteht bei Fortführung der Versorgung über eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds die Möglichkeit

- den bestehenden Vertrag vom neuen AG übernehmen zu lassen, so dass die Altzusage erhalten bleibt.

- den Übertragungswert auf den Versorgungsträger des neue AG zu übertragen, so dass die Altzusage zugunsten einer neuen erlischt

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