Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Erläutern Sie die Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften bei AG-Wechsel!
Rückseite

Portabilität (Mitnahmemöglichkeit)

a) für Altzusagen vor 01.01.2005 nur im Einvernehmen möglich (kein Rechtsanspruch)

b) für Neuzusagen ab 01.01.2005 (Rechtsanspruch) gilt

- Beim alten AG erworbene Anwartschaften werden in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in das Versorgungssystem des neuen AG eingestellt.

- Der neue AG erteilt eine wertgleiche Zusage.

- AN muss bei Zusagen ab dem 01.01.2005 innerhalb von einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Mitnahme beim alten AG beantragen.

- Mitnahmeanspruch nur bei Übertragungswerten unterhalb der BBG DRV

- keine Mitnahmemöglichkeit bei U-Kasse und Pensionszusagen

Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.