Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)
Vorderseite
Erläutern Sie die Portabilität von Betriebsrentenanwartschaften bei AG-Wechsel!
Rückseite
Portabilität (Mitnahmemöglichkeit)
a) für Altzusagen vor 01.01.2005 nur im Einvernehmen möglich (kein Rechtsanspruch)
b) für Neuzusagen ab 01.01.2005 (Rechtsanspruch) gilt
- Beim alten AG erworbene Anwartschaften werden in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in das Versorgungssystem des neuen AG eingestellt.
- Der neue AG erteilt eine wertgleiche Zusage.
- AN muss bei Zusagen ab dem 01.01.2005 innerhalb von einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Mitnahme beim alten AG beantragen.
- Mitnahmeanspruch nur bei Übertragungswerten unterhalb der BBG DRV
- keine Mitnahmemöglichkeit bei U-Kasse und Pensionszusagen
Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: