Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Was gilt nach BetrAVG als Mindest- bzw. Höchstbeitrag zur Entgeltumwandlung?
Rückseite

Mindestbeitrag zur Entgeltumwandlung ist 1/60stel der Bezugsgröße in der DRV p.a., Höchstbeitrag zur Entgeltumwandlung ist 4% der BBG in der DRV p.a. (steuer- und sozialversicherungsfrei) und weitere 1.800 EUR (steuerfrei) seit 01.01.2005.

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