Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Erklären Sie die Begriffe Öffnungsklausel und Tarifvorbehalt! Welche Ausnahmen gelten zum Tarifvorbehalt?
Rückseite

Ohne Öffnungsklausel ist eine Entgeltumwandlung im bestehenden Tarifvertrag nicht möglich. Sie besagt also, dass Tariflohn zur Entgeltumwandlung verwendet werden darf.

Der Tarifvorbehalt besagt, dass tarifvertragliche Regelungen Vorrang vor Individualabreden haben. Entgeltumwandlung ist danach nur möglich, wenn dies im Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist. Tarifvorbehalt gilt nicht für Gehaltsbestandteile die über- oder außervertraglich gewährt werden, weil sie kein Tariflohn sind. Das gilt auch für Nettolohn (= freiwilliger Beitrag des AN).

Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.