Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)
1.) AG bestimmt mitbestimmungsfrei
- bei AG-finanzierter bAV über wesentliche Grundentscheidungen, also auch über Einführung und Abschaffung der AG-finanzierten bAV
- über Dotierungsrahmen, d.h. Gesamtaufwand zur Finanzierung der zugesagten Leistungen
- Durchführungsweg
- begünstigter Personenkreis
2.) BR hat erzwingbar
- Informationsrecht, d.h. BR muss während der Planung bzw. Beratung informiert werden
- Initiativrecht, d.h. BR kann alternative Vorschläge innerhalb des Dotierungsrahmens machen
- Prüfungrecht/-pflicht, d.h. BR wacht darüber, dass bAV dem Grundsatz von Recht und Billigkeit entspricht (§ 75 BetrAVG)
- Mitbestimmungsrecht bei Produktauswahl
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