Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Der Gleichbehandlungsgrundsatz sieht vor, dass unterschiedliche Behandlungen in der bAV sachlich gerechtfertigt sein müssen. Wann ist das der Fall?
Rückseite

Der Gleichbehandlungsgrundsatz schreibt vor, dass verschiedene Beitrags- oder Leistungsniveaus sachlich abgrenzbaren Tatbeständen oder Gruppenbildungen entsprechen müssen, z.B. Stellung im Betrieb, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Höhe der Gehaltsbezüge.

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