Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)
Vorderseite
Recht am eigenen Bild
Rückseite
Ein Bildnis einer Person darf nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich ausgestellt werden. Dieses Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG geregelt.
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