Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite Recht am eigenen Bild
Rückseite

Ein Bildnis einer Person darf nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich ausgestellt werden. Dieses Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG geregelt.

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