Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)
Vorderseite
Recht am eigenen Wort
Rückseite
Das Recht am eigenen Wort stellt ebenfalls eine Ausgestaltung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstellung in der Kommunikation mit anderen. Dieses Selbstbestimmungsrecht bezieht sich neben gesprochenen und geschriebenen Worten auf alle in sonstiger Weise möglichen Kommunikationswege.
Damit umfasst das Recht am eigenen Wort die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der jeweilige übermittelte Inhalt nur dem jeweiligen Gesprächspartner, einem eingeschränkten Personenkreis oder uneingeschränkt der Öffentlichkeit übermittelt werden soll.
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