Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite Recht am eigenen Wort
Rückseite

Das Recht am eigenen Wort stellt ebenfalls eine Ausgestaltung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Es gewährleistet die Selbstbestimmung über die eigene Darstel­lung in der Kommunikation mit anderen. Dieses Selbstbestimmungsrecht bezieht sich neben gesprochenen und geschriebenen Worten auf alle in sonstiger Weise möglichen Kommu­ni­ka­tionswege.

Damit umfasst das Recht am eigenen Wort die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der jeweilige übermittelte Inhalt nur dem jeweiligen Gesprächspartner, einem einge­schränkten Personenkreis oder uneingeschränkt der Öffentlichkeit übermittelt werden soll.

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