Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite Verfassungsmäßige Ordnung (Schrankentrias des Art. 2 I GG)
Rückseite

Der Begriff der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst die Gesamtheit der Normen, die formell und materiell mit der Verfassung in Einklang stehen. Die Rechte anderer sind alle subjektiven Rechte, die allerdings auch in der verfassungsmäßigen Ordnung enthalten sind. Der Begriff der Sittengesetze ist als alle guten Sitten, Treu und Glauben zu verstehen und ebenfalls von der verfassungsmäßigen Ordnung erfasst. Die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung ist daher die (einzig) maßgebliche.

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