Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)
Vorderseite
IT-Grundrecht
Rückseite
"Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme"
Rechtfertigung nur, wenn Zweck und Ausmaß konkret festgelegt (Richtervorbehalt), konkrete Gefahr für Staat, Freiheit, Leben
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