Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite IT-Grundrecht
Rückseite

"Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme"

Rechtfertigung nur, wenn Zweck und Ausmaß konkret festgelegt (Richtervorbehalt), konkrete Gefahr für Staat, Freiheit, Leben

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