Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 12 (Lektion)

Vorderseite Warum stuft das BVerfG die Verwendung des Tucholsky-Zitats "Soldaten sind Mörder" grds. nicht als Beleidigung ein?
Rückseite

Grds. richtet sich die Äußerung aus objektiver Sicht gegen das Soldatentum als solches. Dieses stellt aber weder ein beleidigungsfähiges Kollektiv dar noch liegt eine Beleidigung der einzelnen Soldaten unter einer Kollektivbezeichnung vor. Hierfür ist neben Abgrenzbarkeit und Überschaubarkeit der Gruppe Voraussetzung, dass die Äußerung mit einem konkretisierenden Kriterium verbunden ist (best. Verhalten, Ereignis usw.), das den einzelnen Gruppenangehörigen zuzuordnen ist, so dass die Äußerung auf den einzelnen "durchschlägt" und sich nicht als bloßes Pauschalurteil "verflüchtigt".

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