Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 12 (Lektion)

Vorderseite Unter welchen Voraussetzungen ist eine Personenmehrheit (Kollektiv) als solche beleidigungsfähig?
Rückseite

Unabhängig von § 194 III und IV, wenn die Personenmehrheit eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche Funktion von gewisser Relevanz erfüllt, einen gemeinschaftlichen Willen bilden kann und unabhängig vom Mitgliederwechsel ist. Beispiel: Parteien, Gewerkschaften; anders: Polizei, Kaninchenzuchtverein.

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