Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)
Vorderseite
Auslegungsmaßstab für AVB
Rückseite
aus der Sicht eines durchschnittlichen VN bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sachzusammenhangs => ohne juristische Fachkenntnisse
Risikoausschlüsse sind immer möglichst eng auszulegen, um so ein Machtgefälle zwischen VN und Versicherer auszugleichen
Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.