Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite Auslegungsmaßstab für AVB
Rückseite

aus der Sicht eines durchschnittlichen VN bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sachzusammenhangs => ohne juristische Fachkenntnisse

Risikoausschlüsse sind immer möglichst eng auszulegen, um so ein Machtgefälle zwischen VN und Versicherer auszugleichen

Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.