Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)
Vorderseite
rückwirkende Aufnahme eines Risikoausschlusses gem. § 19 IV möglich?
Rückseite
M1: +
- arg.: Wortlaut § 19 IV 1 VVG
- arg.: ein sich richtig verhaltender VN hätte auch von Anfang an Risikoausschluss
- sonst Wertungswiderspruch, wenn Vertrag bei schuldlos handelnden VN nicht zustande gekommen wäre, da dann nur Kündigung ex nunc
Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.