Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite rückwirkende Aufnahme eines Risikoausschlusses gem. § 19 IV möglich?
Rückseite

M1: +

  • arg.: Wortlaut § 19 IV 1 VVG
  • arg.: ein sich richtig verhaltender VN hätte auch von Anfang an Risikoausschluss
M2: - => teleologische Reduktion von § 19 IV 1 VVG
  • sonst Wertungswiderspruch, wenn Vertrag bei schuldlos handelnden VN nicht zustande gekommen wäre, da dann nur Kündigung ex nunc

Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.